Die ungarische Behörde hat die Arbeiten in drei Bereichen des CATL-Werks in Debrecen vorläufig untersagt. Zuvor hatte der Arbeitgeber bei neun Beschäftigten eine erhöhte Nickelbelastung festgestellt. Zudem wurde eine Nutzungsgenehmigung für die zweite Bauphase des Zellfertigungsgebäudes verweigert.
Das Werk befindet sich noch im Bau und produziert nach Angaben des ungarischen Ministeriums für Regional- und Stadtentwicklung bislang keine Batteriezellen. Zuständig für die Kontrollen ist die Regierungsbehörde des Komitats Hajdú-Bihar.
Kontrolle stellt Mängel bei Schutzausrüstung fest
Auslöser der Arbeitsschutzprüfung war die vom Arbeitgeber gemeldete erhöhte Nickelbelastung bei neun Beschäftigten. Bei einer anschließenden Kontrolle vor Ort stellte die Behörde Mängel bei der Bereitstellung von Schutzausrüstung fest.
Daraufhin untersagte sie die Arbeiten in drei Produktionsbereichen. Betroffen sind Anlagen zum Laserschneiden von Kathoden- und Anodenfolien sowie zum Wickeln dieser Folien. Auch im Bereich zur Trocknung der Zellen darf vorerst nicht gearbeitet werden. Das Verbot gilt laut Ministerium, bis die festgestellten Verstöße beseitigt sind.
Genehmigung für zweite Bauphase verweigert
Parallel dazu prüfte die Behörde die Nutzungsgenehmigungen für das Zellfertigungsgebäude. Für die erste Bauphase wurde die Genehmigung am 25. August 2026 erteilt. Zuvor hatte der Investor verlangte Unterlagen nachgereicht.
Anders fiel die Entscheidung für die zweite Bauphase aus. Diesen Antrag lehnte die Behörde bereits am 19. August ab. Als Grund nennt das Ministerium eine fehlerhafte Darstellung des errichteten Gebäudes im Lageplan.
Quelle:
https://kormanyhivatalok.hu/hirek/vizsgalat-es-elutasitott-engedely-catl-nel

