Als herstellereigenes Rücknahmesystem übernimmt die Stiftung GRS für alle Hersteller und Vertreiber von Batterien die komplette Produktverantwortung nach dem Batteriegesetz. Dabei agiert die Stiftung GRS gem. § 7 BattG als nicht-gewinnorientierte, diskriminierungsfreie und für alle Hersteller gleichermaßen offene Organisation.
GRS atterien stattet den Handel, öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger, Gewerbetriebe und öffentliche Einrichtungen mit Sammel- und Transportbehältern für Batterien aus und erledigt die Abholung, Sortierung und Entsorgung der Altbatterien kostenfrei. Die Behältergestellung und Rücknahme der Gerätebatterien erfolgt für die Rücknahmestellen kostenfrei.
Die den GRS-Rücknahmesystemen angeschlossenen Batteriehersteller erfüllen mit einer Sammelquote von über 50 Prozent die gesetzlichen Sammelpflichten.
Finanziert werden alle diese Leistungen aus den Entsorgungskostenbeiträgen der GRS angeschlossenen Batteriehersteller und -importeure.
Weitere Informationen: https://www.stiftung-grs.de/
